{"id":895,"date":"2014-08-07T15:46:35","date_gmt":"2014-08-07T15:46:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.becker.w15l.t4n.io\/charterlift\/?page_id=895"},"modified":"2020-07-19T20:28:01","modified_gmt":"2020-07-19T18:28:01","slug":"allgemeine-verkaufs-und-lieferbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.becker.w15l.t4n.io\/charterlift\/allgemeine-verkaufs-und-lieferbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen"},"content":{"rendered":"<h4>f\u00fcr Baumaschinen, Bauger\u00e4te und Industriemaschinen zur ausschlie\u00dflichen Verwendung im Gesch\u00e4ftsverkehr gegen\u00fcber Unternehmern, allen juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder einem \u00f6ffentlich-rechtlichem Sonderverm\u00f6gen<\/h4>\n\n<strong>\u00a7 1 Angebot und Vertragsabschlu\u00df<\/strong>\n\n<ol>\n<li>F\u00fcr alle Angebote und Auftr\u00e4ge sind ausschlie\u00dflich nachstehende Vertragsbedin\u00adgungen ma\u00dfgebend. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die erteilten Auftr\u00e4ge wer\u00adden erst durch die schriftliche Best\u00e4tigung des Auftragnehmers verbindlich.<\/li>\n<li>Erg\u00e4nzungen, Ab\u00e4nderungen oder Nebenabreden bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4ti\u00adgung durch den Auftragnehmer.<\/li>\n<li>An Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen und anderen Unterlagen beh\u00e4lt sich der Auftragnehmer das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dritten d\u00fcrfen sie nicht zu\u00adg\u00e4nglich ge\u00admacht werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n<strong>\u00a7 2 Umfang der Lieferungspflicht<\/strong>\n\n<ol>\n<li>F\u00fcr den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung durch den Auftragnehmer ma\u00dfgebend.<\/li>\n<li>Ma\u00dfangaben, Gewichte, Abbildungen und Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den Angeboten geh\u00f6ren, sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgebend, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet worden sind.<\/li>\n<\/ol>\n\n<strong>\u00a7 3 Preis und Zahlung<\/strong>\n\n<ol>\n<li>Die Preise gelten ab Lager des Auftragnehmers. Die Mehrwertsteuer wird zus\u00e4tz\u00adlich berechnet.<\/li>\n<li>Die Zahlung des Kaufpreises hat, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Rechnungserhalt bzw. Fertigmeldung ohne Abzug zu erfolgen.<\/li>\n<li>Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder wenn dem Auftrag\u00adnehmer nach Vertragsabschlu\u00df bekannt wird, da\u00df der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des Auftraggebers gef\u00e4hrdet wird, ist der Auftragnehmer be\u00adrechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuf\u00fchren.<\/li>\n<li>Die Zur\u00fcckbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit Forderungen des Auftraggebers, die vom Auftragnehmer bestritten werden, nicht anerkannt werden und nicht rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen.<\/li>\n<\/ol>\n\n<strong>\u00a7 4 Lieferzeit<\/strong>\n\n<ol>\n<li>Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand das Lager des Auftragnehmers oder das Herstellerwerk verlassen hat bzw. die Ver\u00adsandbereitschaft dem Auftraggeber mitgeteilt worden ist.<\/li>\n<li>Bei Arbeitsk\u00e4mpfen und beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die au\u00dfer\u00adhalb des Einflu\u00dfbereichs des Auftragnehmers liegen, oder bei Hindernissen, f\u00fcr die das Herstellerwerk verantwortlich ist, verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist angemes\u00adsen. Das gilt auch dann, wenn die Hindernisse w\u00e4hrend eines bereits vorliegenden Ver\u00adzugs entstanden sind.<\/li>\n<li>Entsteht dem Auftraggeber wegen einer vom Auftragnehmer verschuldeten Ver\u00adz\u00f6gerung, insbesondere bei einem mit dem Auftragnehmer fest vereinbarten Lie\u00adfertermin, ein Schaden, so ist der Auftraggeber berechtigt, eine Entsch\u00e4digung zu beanspruchen. Bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit betr\u00e4gt sie f\u00fcr jede volle Woche der Ter\u00admin\u00fcberschreitung \u00bd\u00a0v.H., im ganzen aber h\u00f6chstens 5\u00a0v.H. des Teil- bzw. des Gesamtnettoauftrages, der infolge der Versp\u00e4tung nicht rechtzeitig geliefert worden ist. Alle weiteren Ersatzanspr\u00fcche wegen verschuldeter Verz\u00f6gerung sind bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Verz\u00f6gert sich der Versand infolge von Umst\u00e4nden, die der Auftraggeber zu ver\u00adtreten hat, so werden ihm ab dem 14.\u00a0Tag, vom Tag der Bekanntgabe der Ver\u00adsand\u00adbereitschaft an gerechnet, die bei Dritten entstandenen Lagerkosten und beim La\u00adgern beim Auftragnehmer \u00bd\u00a0v.H. des Rechnungsbetrages je Monat berechnet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Gew\u00e4hrung einer fruchtlos verlaufenen Nachfrist \u00fcber den Liefergegenstand anderweitig zu verf\u00fcgen und den Auftragge\u00adber mit angemessener Fristverl\u00e4ngerung zu beliefern.<\/li>\n<li>Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erf\u00fcllung der Verpflichtung des Auftrag\u00adgebers aus dem Kaufvertrag voraus.<\/li>\n<\/ol>\n\n<strong>\u00a7 5 Gefahren\u00fcbergang und Entgegennahme des Liefergegenstandes<\/strong>\n\n<ol>\n<li>Mit der \u00dcbergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtf\u00fchrer oder Ab\u00adholer, oder beim Transport mit Bef\u00f6rderungsmitteln des Auftragnehmers, sp\u00e4\u00adte\u00adstens jedoch mit dem Verlassen des Lagers des Auftragnehmers oder des Her\u00adstel\u00adlerwerkes, geht die Gefahr auf den Auftraggeber \u00fcber. Auf Wunsch des Auftraggebers wird auf seine Kosten die Ladung durch den Auf\u00adtragnehmer gegen Bruch, Transport-, Feuer- und Wassersch\u00e4den versichert.<\/li>\n<li>Verz\u00f6gert sich der Versand infolge von Umst\u00e4nden, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft ab auf den Auf\u00adtraggeber \u00fcber. Auf Wunsch des Auftraggebers ist der Auftragnehmer ver\u00adpflichtet, den Liefergegenstand gegen Sch\u00e4den zu versichern. Die Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.<\/li>\n<li>Angelieferte Gegenst\u00e4nde sind, sofern sie keine wesentlichen M\u00e4ngel aufweisen, vom Auftraggeber unbeschadet der Rechte aus \u00a7\u00a07 in Empfang zu nehmen.<\/li>\n<li>Teillieferungen sind zul\u00e4ssig.<\/li>\n<\/ol>\n\n<strong>\u00a7 6 Eigentumsvorbehalt<\/strong>\n\n<ol>\n<li>Der Auftragnehmer beh\u00e4lt sich das Eigentum an allen Liefergegenst\u00e4nden bis zur v\u00f6lligen Bezahlung s\u00e4mtlicher ihm aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Auftrag\u00adgeber zustehender Forderungen vor. Bei laufender Rechnung dient das gesamte Vorbehaltsgut zur Sicherung der Saldenforderung. \u00dcbersteigt der Sch\u00e4tzwert des als Sicherheit f\u00fcr den Auftragnehmer dienenden Vor\u00adbehaltsgutes die noch nicht beglichenen Forderungen an den Auftraggeber um mehr als 50 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten seiner Wahl verpflichtet.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand weder verpf\u00e4nden noch zur Siche\u00adrung \u00fcbereignen. Bei Pf\u00e4ndung sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verf\u00fcgung durch Dritte hat er den Auftragnehmer unverz\u00fcglich davon zu benachrichtigen.<\/li>\n<li>Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungs\u00adverzug, ist der Auftragnehmer zur R\u00fccknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pf\u00e4ndung des Lieferge\u00adgenstandes durch den Auftragnehmer gelten nicht als R\u00fccktritt vom Vertrag.<\/li>\n<li>Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Auftrag\u00adgebers gegen Feuer, Wasser und sonstige Sch\u00e4den zu versichern, sofern nicht der Auftraggeber selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.<\/li>\n<\/ol>\n\n<strong>\u00a7 7 Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel der Lieferung<\/strong>\n\n<ol>\n<li>Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem Ermessen unterliegender Wahl des Auftragnehmers nachzubessern oder neu zu liefern, die innerhalb von 12 Monaten seit Lieferung infolge eines vor dem Gefahr\u00fcbergang liegenden Umstan\u00addes einen Sachmangel aufweisen. Die Feststellung solcher M\u00e4ngel ist dem Auftrag\u00adnehmer unverz\u00fcglich schriftlich zu melden. Sachm\u00e4ngelanspr\u00fcche \u2013 gleich aus welchen Rechtsgr\u00fcnden \u2013 verj\u00e4hren in 12 Mo\u00adnaten. Dies gilt nicht, wenn es sich um M\u00e4ngel eines Bauwerkes oder um Sachen f\u00fcr ein Bauwerk handelt und diese den Sachmangel verursacht haben. Abweichend von Satz 1 gelten ebenfalls die gesetzlichen Fristen bei Anspr\u00fcchen nach dem Pro\u00addukthaftungsgesetz sowie bei vors\u00e4tzlichem oder arglistigem Verhalten. Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.<\/li>\n<li>F\u00fcr Sch\u00e4den infolge nat\u00fcrlicher Abnutzung wird keine Haftung \u00fcbernommen.<\/li>\n<li>Es wird keine Gew\u00e4hr \u00fcbernommen f\u00fcr Sch\u00e4den, die aus nachfolgenden Gr\u00fcnden entstanden sind:\n<ul>\n<li>Ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung<\/li>\n<li>Fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte<\/li>\n<li>Bei fehlerhafter oder nachl\u00e4ssiger Behandlung des Liefergegenstandes, insbe- sondere im Hinblick auf die vorliegenden Betriebsanweisungen<\/li>\n<li>Bei \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Beanspruchung und<\/li>\n<li>Bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Zur Vornahme aller dem Auftragnehmer nach billigem Ermessen notwendig er\u00adscheinender Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Auftraggeber nach Ver\u00adst\u00e4ndigung mit dem Auftragnehmer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu ge\u00adben; sonst ist der Auftragnehmer von der M\u00e4ngelhaftung befreit. Nur in drin\u00adgenden F\u00e4llen der Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit, von denen der Auftragneh\u00admer sofort zu verst\u00e4ndigen ist, oder wenn der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer angemessenen Er\u00adsatz seiner Kosten zu verlangen.<\/li>\n<li>Von den durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tr\u00e4gt der Auftragnehmer, vorausgesetzt da\u00df die Beanstandung als berechtigt anzusehen ist, die Kosten des Ersatzst\u00fcckes einschlie\u00dflich des Versan\u00addes sowie die angemessenen Kosten f\u00fcr den Aus- und Einbau. Im \u00fcbrigen tr\u00e4gt der Auftraggeber die Kosten.<\/li>\n<li>Durch etwa seitens des Auftraggebers oder Dritter unsachgem\u00e4\u00df, ohne vorherige Genehmigung des Auftragnehmers, vorgenommene \u00c4nderungen oder Instandset\u00adzungsarbeiten wird die Haftung f\u00fcr die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.<\/li>\n<li>Weitere Anspr\u00fcche des Auftraggebers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Sch\u00e4den, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nur\n<ul>\n<li>bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz<\/li>\n<li>bei der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit<\/li>\n<li>bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Ver\u00adtragszweckes gef\u00e4hrdet wird, hinsichtlich des \u00a0 vertragstypischen, vorausehbaren Schadens<\/li>\n<li>in den F\u00e4llen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern am \u00a0 Liefergegen\u00adstand f\u00fcr Personensch\u00e4den oder Sachsch\u00e4den an privat genutzten Gegenst\u00e4nden ge\u00adhaftet wird<\/li>\n<li>bei M\u00e4ngeln, die arglistig verschwiegen wurden oder<\/li>\n<li>bei M\u00e4ngeln, deren Abwesenheit der Auftragnehmer garantiert hat.<\/li>\n<\/ul>\nIm \u00dcbrigen ist die Haftung ausgeschlossen.\n<\/li>\n<li>Gebrauchte Liefergegenst\u00e4nde werden unter Ausschlu\u00df der Sachm\u00e4ngelhaf\u00adtung verkauft. Dieser Ausschlu\u00df gilt nicht f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche aus Sachm\u00e4ngelhaftung, die auf einer grob fahrl\u00e4ssigen oder vors\u00e4tzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragsnehmers beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit.<\/li>\n<li>Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, wird der Auftragnehmer im Inland seine Lieferungen frei von Schutzrechten und Urheberrechten Dritter erbrin\u00adgen. Sollte trotzdem eine entsprechende Schutzrechtsverletzung vorliegen, wird er entweder ein entsprechendes Benutzungsrecht vom Dritten verschaffen oder den Liefergegen\u00adstand in so weit modifizieren, da\u00df eine Schutzrechtsver\u00adletzung nicht mehr vorliegt. Soweit dies f\u00fcr den Auftragnehmer nicht zu an\u00adgemessenen und zumutbaren Bedin\u00adgungen m\u00f6glich ist, sind sowohl der Auf\u00adtraggeber als auch der Auftragnehmer zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt.<\/li>\n<li>Im \u00dcbrigen gelten beim Vorliegen von Rechtsm\u00e4ngeln die Bestimmungen die\u00adses \u00a7 7 entsprechend, wobei Anspr\u00fcche des Auftraggebers nur dann bestehen, wenn die\u00adser den Auftragnehmer \u00fcber eventuelle von Dritten geltend gemach\u00adten An\u00adspr\u00fc\u00adchen unverz\u00fcglich schriftlich informiert, eine behauptete Verlet\u00adzungs\u00adhandlung weder direkt noch indirekt anerkennt, dem Auftragnehmer alle Ver\u00adteidigungsm\u00f6g\u00adlichkeiten uneingeschr\u00e4nkt erhalten bleiben, die Rechtsverlet\u00adzung nicht darauf be\u00adruht, da\u00df der Auftraggeber den Liefergegen\u00adstand ver\u00e4n\u00addert oder in nicht vertrags\u00adgem\u00e4\u00dfer Weise benutzt hat oder der Rechtsmangel auf eine Anweisung des Auf\u00adtraggebers zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<\/li>\n<\/ol>\n\n<strong>\u00a7 8 Rechte des Auftraggebers auf R\u00fccktritt oder Minderung sowie sonstige Haftung des Auftragnehmers<\/strong>\n\n<ol>\n<li>Der Auftraggeber kann vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn dem Auftragnehmer die ge\u00adsamte Leistung des Gefahren\u00fcbergangs endg\u00fcltig unm\u00f6glich wird. Dasselbe gilt bei Unverm\u00f6gen des Auftragnehmers. Der Auftraggeber kann auch dann vom Vertrag zur\u00fccktreten, wenn bei der Bestellung gleichartiger Gegenst\u00e4nde die Ausf\u00fchrung ei\u00adnes Teils der Lieferung der Anzahl nach unm\u00f6glich wird und er ein berechtigtes In\u00adteresse an der Ablehnung einer Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so kann der Auftraggeber die Gegenleistung entsprechend mindern.<\/li>\n<li>Liegt Leistungsverzug im Sinne des \u00a7 4 der Verkaufs- und Lieferungsbedingungen vor und gew\u00e4hrt der Auftraggeber dem im Verzug befindlichen Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Auftrag\u00adgeber zum R\u00fccktritt berechtigt.<\/li>\n<li>Tritt die Unm\u00f6glichkeit w\u00e4hrend des Annahmeverzugs oder durch Verschulden des Auftraggebers ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.<\/li>\n<li>Der Auftraggeber hat ferner ein R\u00fccktrittsrecht, wenn der Auftragnehmer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist f\u00fcr die Behebung oder Besserung eines von ihm zu vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch sein Ver\u00adschulden fruchtlos verstreichen l\u00e4\u00dft. Das R\u00fcck\u00adtrittsrecht des Auftraggebers be\u00adsteht auch in sonstigen F\u00e4llen des Fehlschlagens der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch den Auftragnehmer.<\/li>\n<li>Weitere Anspr\u00fcche auf Ersatz von Sch\u00e4den ir\u00adgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Sch\u00e4den, die nicht an dem Liefer\u00adgegenstand entstanden sind, bestehen nur\n<ul>\n<li>bei grober Fahrl\u00e4ssigkeit oder Vorsatz<\/li>\n<li>bei der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit<\/li>\n<li>bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Ver\u00adtragszweckes gef\u00e4hrdet wird, hinsichtlich des \u00a0 vertragstypischen, vorausehbaren Schadens<\/li>\n<li>in den F\u00e4llen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern am \u00a0 Liefergegen\u00adstand, f\u00fcr Personensch\u00e4den oder Sachsch\u00e4den an privat genutzten \u00a0 Gegenst\u00e4nden ge\u00adhaftet wird<\/li>\n<li>bei M\u00e4ngeln, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit der Auftragnehmer garantiert hat.<\/li>\n<\/ul>\nIm \u00fcbrigen sind weitergehende Anspr\u00fcche, insbesondere auf K\u00fcndigung, Minderung oder Schadensersatz ausgeschlossen.\n<\/li>\n<\/ol>\n\n<strong>\u00a7 9 Haftung f\u00fcr Nebenpflichten<\/strong>\n\n<ol>\n<li>Wenn durch Verschulden des Auftragnehmers der gelieferte Gegenstand vom Auf\u00adtraggeber infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausf\u00fchrung von vor oder nach Ver\u00adtragsschlu\u00df liegenden Vorschl\u00e4gen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Ne\u00adbenverpflichtungen &#8211; insbesondere Anleitung f\u00fcr Bedienung und Wartung des Lie\u00adfer\u00adgegenstandes &#8211; nicht vertragsgem\u00e4\u00df verwendet werden kann, so gelten unter Aus\u00adschlu\u00df weiterer Anspr\u00fcche des Auftraggebers die Regelungen der \u00a7\u00a7\u00a07 und 8 ent\u00adspre\u00adchend.<\/li>\n<\/ol>\n\n<strong>\u00a7 10 Recht des Auftragnehmers auf R\u00fccktritt (kann auch ersatzlos entfallen)<\/strong>\n\n<ol>\n<li>F\u00fcr den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne des \u00a7\u00a04 der Verkaufs- und Lie\u00adfe\u00adrungsbedingungen, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lei\u00adstung erheblich ver\u00e4ndern oder auf den Betrieb des Auftragnehmers erheblich einwir\u00adken und f\u00fcr den Fall nachtr\u00e4glich sich herausstellender Unm\u00f6glichkeit der Ausf\u00fchrung, wird der Vertrag angemessen angepa\u00dft. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Auftragnehmer das Recht zu, ganz oder teilweise vom Ver\u00adtrag zur\u00fcckzu\u00adtreten.\nWeitere Anspr\u00fcche auf Ersatz von Sch\u00e4den irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Sch\u00e4den, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, bestehen nur unter den in \u00a7 8 Ziff. 5 genannten Voraussetzungen. Will der Auftragnehmer vom R\u00fccktrittsrecht Gebrauch machen, so hat er dies nach Erkennt\u00adnis der Tragweite des Ereignisses unverz\u00fcglich dem Auftrag\u00adgeber mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn zun\u00e4chst mit dem Auftraggeber eine Verl\u00e4ngerung der Liefer\u00adfrist vereinbart war.\n<\/li>\n<\/ol>\n\n<strong>\u00a7 11 Gerichtsstand<\/strong>\n\n<ol>\n<li>Erf\u00fcllungsort und ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand &#8211; auch f\u00fcr Klagen im Urkunden- und Wechselproze\u00df &#8211; ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine ju\u00adristi\u00adsche Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlichrechtliches Sonderverm\u00f6\u00adgen ist, f\u00fcr beide Teile und f\u00fcr s\u00e4mtliche gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung der Hauptsitz des Auftragnehmers oder &#8211; nach seiner Wahl &#8211; der Sitz der Zweigniederlassung, die den Vertrag abgeschlossen hat.<\/li>\n<\/ol>\n\n<blockquote>\n<em>AGB Stand Juni 2012<\/em>\n<\/blockquote>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>f\u00fcr Baumaschinen, Bauger\u00e4te und Industriemaschinen zur ausschlie\u00dflichen Verwendung im Gesch\u00e4ftsverkehr gegen\u00fcber Unternehmern, allen juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder einem \u00f6ffentlich-rechtlichem Sonderverm\u00f6gen \u00a7 1 Angebot und Vertragsabschlu\u00df F\u00fcr alle Angebote und Auftr\u00e4ge sind ausschlie\u00dflich nachstehende Vertragsbedin\u00adgungen ma\u00dfgebend. 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