{"id":906,"date":"2014-08-07T16:17:32","date_gmt":"2014-08-07T16:17:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.becker.w15l.t4n.io\/charterlift\/?page_id=906"},"modified":"2020-07-19T20:28:25","modified_gmt":"2020-07-19T18:28:25","slug":"reparaturbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.becker.w15l.t4n.io\/charterlift\/reparaturbedingungen\/","title":{"rendered":"Bedingungen \u00fcber den Einsatz von Montage- und Kundendienstpersonal bei Montage-, Inspektions-, Wartung- und Instandsetzungsarbeiten."},"content":{"rendered":"<strong>\u00a7 1 Allgemeines<\/strong>\n\nDiese Bedingungen gelten f\u00fcr Montage-. Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an den von <em style=\"color: #777777;\"><strong>CharterLift<\/strong><\/em><strong><em>\u00a0<\/em><\/strong>vertriebenen Produkten und deren Teilen durch <em style=\"color: #777777;\"><strong>CharterLift<\/strong><\/em>. Vertrags\u00e4nderungen und Nebenabreden sowie entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Best\u00e4tigung durch den Auftragnehmer. Mit der\u00a0\u00dcbertragung des Reparaturauftrages an den Auftragnehmer gilt gleichzeitig die Erlaubnis zu Probefahrten und Probeeins\u00e4tzen als erteilt.\n\n<strong>\u00a7 2 Allgemeine Gesch\u00e4fts- und Lieferbedingungen<\/strong>\n\nIn Erg\u00e4nzung zu diesen Werkstatt- &amp; Servicebedingungen gelten subsidi\u00e4r die Allgemeinen Gesch\u00e4fte- und Lieferbedingungen der <em style=\"color: #777777;\"><strong>CharterLift<\/strong><\/em><strong><em>\u00a0<\/em><\/strong>GmbH, die jederzeit auf der Homepage <a href=\"https:\/\/www.becker.w15l.t4n.io\/charterlift\/\">www.charterlift.de <\/a>abgerufen werden k\u00f6nnen oder von <em style=\"color: #777777;\"><strong>CharterLift<\/strong><\/em><strong><em>\u00a0<\/em><\/strong>auf Anfrage \u00fcbermittelt wird.\n\n<strong>\u00a7 3 Kostenvoranschl\u00e4gen, K\u00fcndigung<\/strong>\n\nSoweit m\u00f6glich, wird dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss der voraussichtliche Reparaturpreis angegeben, anderenfalls kann er Kostengrenzen setzen. Kann die Reparatur zu diesen Kosten nicht durchgef\u00fchrt werden oder erweist sich die Ausf\u00fchrung zus\u00e4tzlicher Arbeiten oder die Verwendung zus\u00e4tzlicher Teile oder Materialien als notwendig, k\u00f6nnen die Kosten um 20 % \u00fcberschritten werden. Stellt sich bei Ausf\u00fchrung der Arbeiten heraus, dass im Interesse einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Ausf\u00fchrung die Kosten um mehr als 20 % \u00fcberschritten werden, ist davon der Auftraggeber zu verst\u00e4ndigen, dessen Einverst\u00e4ndnis als gegeben gilt, wenn er einer Erweiterung der Arbeiten nicht unverz\u00fcglich widerspricht. Wird vor der Ausf\u00fchrung der Reparatur ein Kostenvoranschlag mit verbindlichen Preisans\u00e4tzen gew\u00fcnscht, so ist dies vom Auftraggeber ausdr\u00fccklich zu verlangen. Ein derartiger Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er schriftlich abgegeben und ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet wird. K\u00fcndigt der Auftraggeber den Vertrag, sei es wegen \u00dcberschreitung des Kostenvoranschlags oder aus sonstigen Gr\u00fcnden, so hat er jedoch die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschlie\u00dflich der Aufwendungen f\u00fcr bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile sowie den Gewinn zu bezahlen.\n\n<strong>\u00a7 4 Ersatzteile, Austauschteile, Altteile<\/strong>\n\n<ol>\n<li>Die Verg\u00fctung von Ersatzteilen sowie Austauschteilen richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. \u00dcbergabe der Teile geltenden Preisliste, die bei <em style=\"color: #777777;\"><strong>CharterLift<\/strong><\/em><strong><em>\u00a0<\/em><\/strong>eingesehen werden kann.<\/li>\n<li>Als Austauschteile werden Teile bezeichnet die von der <em style=\"color: #777777;\"><strong>CharterLift<\/strong><\/em><strong><em>\u00a0<\/em><\/strong>GmbH unentgeltlich oder zu verg\u00fcnstigten Konditionen zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Bei Verwendung von Austauschteilen gilt Folgendes: Auszutauschende Altteile m\u00fcssen schnellstens vom Kunden, nicht sp\u00e4ter als zwei Wochen nach Lieferung bzw. \u00dcbergabe des Austauschteils spesen- und kostenfrei der jeweiligen Niederlassung, bei der das Austauschteil bezogen wurde, \u00fcbergeben werden. Die Anteile m\u00fcssen in austauschf\u00e4higem, d.h. aufarbeitungs- und wiederverwendungsf\u00e4higem Zustand\u00a0\u00a0 sein und nach Zahl, Muster und Komplettierung dem gelieferten Austauschteil entsprechen. Die Altteile m\u00fcssen frei sein von M\u00e4ngeln, die nicht auf sachgerechte und bestimmungsgem\u00e4\u00dfe Abnutzung zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, insbesondere frei von Verriefungen, au\u00dfergew\u00f6hnlichen Verschlei\u00df, Br\u00fcchen und Rissen. Elektronische Bauteile d\u00fcrfen keine offensichtlichen Kurzschlusssch\u00e4den aufweisen. Weicht der Zustand der vom Kunden \u00fcbergebenen Altteile von den Anforderungen ab oder wird die dort genannte Frist zur \u00dcbergabe der Altteile nicht eingehalten, erfolgt eine Nachberechnung f\u00fcr die Austauschteile, die sich an den jeweils g\u00fcltigen Listenpreisen f\u00fcr\u00a0\u00a0 neue Ersatzteile orientiert. Dies gilt unabh\u00e4ngig davon, wann die Abweichung bzw. Frist\u00fcberschreitung festgesteilt wird. Das Eigentum an dem auszutauschenden Altteil geht mit \u00dcbergabe des entsprechenden Austauschteils von dem Kunden auf <em style=\"color: #777777;\"><strong>CharterLift<\/strong><\/em> \u00fcber. Die \u00dcbergabe des Altteils wird dadurch ersetzt dass der Kunde dieses vom Tag der \u00dcbergabe des Austauschteils f\u00fcr Charterlift verwahrt. Der Kunde versichert seine uneingeschr\u00e4nkte Verf\u00fcgungsmacht \u00fcber das auszutauschende Altteil. M\u00e4ngelanspr\u00fcche an Austauschteilen verj\u00e4hren im Gegensatz zu \u00a7 11 bereits nach 6 Monaten nach Lieferung oder Einbau.<\/li>\n<li>Die Entsorgung von Altteilen, die nicht gem\u00e4\u00df vorstehendem Absatz 2 an <em style=\"color: #777777;\"><strong>CharterLift<\/strong><\/em><strong><em>\u00a0<\/em><\/strong>\u00fcbermittelt werden m\u00fcssen, sowie von sonstigen nicht mehr benutzbaren Sachen obliegt dem Auftraggeber. Soweit gesetzliche Vorschriften erlassen werden, die etwas anderes bestimmen, verpflichtet sich der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer eine angemessene Vereinbarung hinsichtlich der Verwertung zu treffen. Dabei soll davon ausgegangen werden, dass sich die Vertragspartner zur Erf\u00fcllung der Verwertungspflicht Dritter bedienen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\u00a0<strong>\u00a7\u00a0<\/strong><strong>5 Mitwirkung des Auftraggebers<\/strong>\n\nBei Durchf\u00fchrung der Reparaturarbeiten hat der Auftraggeber dem Reparaturpersonal auf seine Kosten Unterst\u00fctzung zu gew\u00e4hren. Der Schutz von Personen und Sachen am Ort der Reparatur obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber hat die Pflicht, f\u00fcr angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur zu sorgen. Der Reparaturleiter ist \u00fcber die zu beachtenden Sicherheitsvorschriften &#8211; soweit wie erforderlich &#8211; zu unterrichten. Eventuelle Verst\u00f6\u00dfe gegen die Sicherheitsvorschriften durch das Reparaturpersonal sind vom Auftraggeber dem Auftragnehmer mitzuteilen.\n\n<strong>\u00a7 6 Abnahme einer Reparatur, \u00dcbernahme durch den Auftraggeber<\/strong>\n\nUnser Kundendienstpersonal f\u00fchrt nur Arbeiten im Rahmen des an uns erteilten Auftrages aus. Es ist nicht berechtigt, f\u00fcr die\u00a0<em style=\"color: #777777;\"><strong>CharterLift<\/strong><\/em> GmbH rechtsverbindliche Aussagen zu treffen.<br \/>Nach Arbeitsausf\u00fchrung hat der Auftraggeber oder sein Beauftragter den von unserem Kundendienstpersonal vorgelegten T\u00e4tigkeitsnachweis durch Unterschrift zu best\u00e4tigen und nimmt damit die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Ausf\u00fchrung der Reparaturarbeiten ab. Der Nachweis ist Bestandteil der Rechnungslegung. Bei Inbetriebnahmen wird zus\u00e4tzlich ein Endabnahmeprotokoll erstellt und unterzeichnet. Die Fertigstellung einer Reparatur hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber mitzuteilen. Die Zusendung der Rechnung gilt als Benachrichtigung. Die Abnahme hat binnen 2 Wochen nach Bekannt werden der Mitteilung zu erfolgen, ist die Reparatur nicht bei der Abnahme durch den Auftraggeber beanstandet worden oder ist die Abnahme nicht fristgem\u00e4\u00df erfolgt, gilt der Vertragsgegenstand als ordnungsgem\u00e4\u00df abgenommen. Bei Verzug des Auftraggebers mit der \u00dcbernahme ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber Lagerkosten zu berechnen bzw. den Vertragsgegenstand in diesem Fall auch an einem dritten Ort zu lagern.\n\n<strong>\u00a7 7 Technische Hilfeleistungen des Auftraggebers<\/strong>\n\nDer Auftraggeber ist verpflichtet, im Bedarfsfall auf seine Kosten geeignete Hilfskr\u00e4fte in ausreichender Zahl und f\u00fcr die erforderliche Zeit zur Verf\u00fcgung zu steilen. Die Hilfskr\u00e4fte haben den Weisungen der mit der Leitung der Reparaturen vom Auftragnehmer betrauten Personen Folge zu leisten. F\u00fcr die bereitgestellten Hilfekr\u00e4fte \u00fcbernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, f\u00fcr die Reparatur die erforderliche Energie (z. B, Beleuchtung, Betriebskraft, Wasser) einschlie\u00dflich der erforderlichen Anschl\u00fcsse auf seine Kosten bereitzustellen. Falls notwendig, sind vom Auftraggeber diebessichere R\u00e4ume f\u00fcr die Aufbewahrung der Werkzeuge des Reparaturpersonals und heizbare Aufenthaltsr\u00e4ume auf seine Kosten zur Verf\u00fcgung zu stellen. Vom Auftraggeber sind auf seine Kosten alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Einregulierung des Reparaturgegenstandes und zur Durchf\u00fchrung der Erprobung notwendig sind. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass nach Eintreffen des Reparaturpersonals unverz\u00fcglich mit der Reparatur begonnen werden kann. Eintretende Verz\u00f6gerungen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, gehen zu seinen Lasten. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt aber nicht verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen vorzunehmen. Die gesetzlichen Rechte und Anspr\u00fcche des Auftragnehmers bleiben im \u00dcbrigen unber\u00fchrt.\n\n<strong>\u00a7 8 F\u00e4lligkeit des Rechnungsbetrages<\/strong>\n\nMit der Beendigung oder Abnahme der Reparatur, sp\u00e4testens jedoch am Tag des Zugangs der Rechnung, ist der Rechnungsbetrag f\u00e4llig. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug zu zahlen. Der Auftragnehmer kann Vorauszahlung verlangen. Beanstandungen einer Rechnung m\u00fcssen\u00a0\u00a0 schriftlich und binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Die Zur\u00fcckbehaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Auftragnehmer bestrittener Gegenanspr\u00fcche des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwerteteuer. Diese wird dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.\n\n<strong>\u00a7 9 Gefahrentragung und Transport<\/strong>\n\nIst der Auftraggeber \u00fcber die Fertigstellung der Reparatur benachrichtigt worden, geht die Gefahr auf ihn \u00fcber. Der Hin- und R\u00fccktransport des Reparaturgegenstandes ist grunds\u00e4tzlich Sache des Auftraggebers, der auch die Gefahr\u00a0\u00a0 des\u00a0\u00a0 Untergangs oder der Besch\u00e4digung auf den Transport tr\u00e4gt. Wird vereinbarungsgem\u00e4\u00df der Transport vom Auftragnehmer \u00fcbernommen, geschieht dies auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, auch wenn der Transport mit Fahrzeugen des Auftragnehmers erfolgt. Die vom Auftraggeber zur Instandsetzung \u00fcbergebenen Auftragsgegenst\u00e4nde sind gegen Feuer, Diebstahl, Transport und Lagersch\u00e4den usw. nicht versichert. Diese Risiken sind vom Auftraggeber zu decken bzw. werden vom Auftragnehmer auf ausdr\u00fccklichen Wunsch und zu Lasten des Auftraggebers gedeckt.\n\n<strong>\u00a7 10 Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht<\/strong>\n\nDas Eigentumsrecht an den eingebauten Aggregaten, Ersatz- und Zubeh\u00f6rteilen verbleibt, soweit es Vorbehalten werden kann, bis zur restlosen Bezahlung beim Auftragnehmer. Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderungen aus dem Reparaturvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparaturgegenstand des Auftraggebers zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus fr\u00fcher durchgef\u00fchrten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Reparaturgegenstand im Zusammenhang stehen. F\u00fcr sonstige Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Anspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind. Vorsorglich tritt der Auftraggeber f\u00fcr den Fall, dass er nicht Eigent\u00fcmer des reparierten Ger\u00e4tes oder der Maschine ist, den Anspruch und die Anwartschaft auf Eigentums\u00fcbertragung oder R\u00fcck\u00fcbertragung nach vollst\u00e4ndiger Tilgung bestehender Anspr\u00fcche Dritter an den Auftragnehmer ab und erm\u00e4chtigt diesen, hiermit unwiderruflich f\u00fcr den Auftraggeber zu erf\u00fcllen. Eine Verpflichtung, anstelle des Auftraggebers zu erf\u00fcllen, besteht f\u00fcr den Auftragnehmer jedoch nicht.\n\n<strong>\u00a7 11 Frist f\u00fcr die Durchf\u00fchrung<\/strong>\n\nDie Angaben \u00fcber die Reparaturfristen beruhen auf Sch\u00e4tzungen und sind daher nicht verbindlich.<br \/>Im Falle nicht vorauszusehender betrieblicher Behinderungen, z.B. Arbeitseinstellungen, Arbeitsausf\u00e4lle durch Erkrankung von Fachkr\u00e4ften, Beschaffungsschwierigkeiten bei Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten sowie bei beh\u00f6rdlichen Eingriffen, ferner bei Einwirkung h\u00f6herer Gewalt sowie bei Arbeitsk\u00e4mpfen, verl\u00e4ngern sich auch verbindliche Ablieferungstermine angemessen.<br \/>Ein nachweisbarer Schaden, der dem Auftraggeber durch den Verzug des Auftragnehmers entsteht wird ersetzt, bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit aber nur bis zu h\u00f6chstens 5 % vom Reparaturpreis. Alle weiteren Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche sind bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen.<br \/>Gew\u00e4hrt der Auftraggeber dem im Verzug befindlichen Auftragnehmer eine angemessene Frist &#8211; soweit kein gesetzlicher\u00a0Ausnahmefall vorliegt &#8211; und wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften zum\u00a0R\u00fccktritt berechtigt. Weitere Anspr\u00fcche bestehen &#8211; unbeschadet \u00a7 12 &#8211; nicht.\n\n<strong>\u00a7 12 Mangelanspr\u00fcche<\/strong>\n\nDer Auftragnehmer haftet gegen\u00fcber dem Auftraggeber f\u00fcr eventuelle Reparaturm\u00e4ngel in der Weise, dass er nach seiner Wahl die M\u00e4ngel durch Nachbesserung in seiner Werkstatt oder am Standort des Reparaturgegenstandes zu beseitigen hat. Weitergehende Anspr\u00fcche des Auftraggebers sind &#8211; unbeschadet \u00a7 12 &#8211; ausgeschlossen. M\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren 12 Monate nach Abnahme der Reparatur. Die Feststellung solcher M\u00e4ngel ist dem Auftragnehmer unverz\u00fcglich schriftlich zu melden. Hat der Auftraggeber ohne Einwilligung des Auftragnehmers Instandsetzungsarbeiten unsachgem\u00e4\u00df selbst ausgef\u00fchrt oder von einem Dritten ausf\u00fchren lassen, so entf\u00e4llt die Haftung des Auftragnehmers. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Auftraggebers der Austausch von erneuerungsbed\u00fcrftigen Teilen unterbleibt. L\u00e4sst der Auftragnehmer &#8211; unter Ber\u00fccksichtigung der gesetzlichen Ausnahmef\u00e4lle &#8211; eine ihm gesetzte Frist f\u00fcr die Nacherf\u00fcllung fruchtlos verstreichen, so steht dem Auftraggeber das gesetzliche Minderungsrecht zu. Dieses Minderungsrecht besteht auch in sonstigen F\u00e4llen des Fehlschlagens der Nacherf\u00fcllung. Nur wenn die Reparatur trotz der Minderung f\u00fcr den Auftraggeber nachweislich ohne Interesse ist, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zur\u00fccktreten. Von den durch die Nacherf\u00fcllung entstehenden unmittelbaren Kosten tragt der Auftragnehmer, vorausgesetzt dass die Beanstandung als berechtigt anzusehen ist, die Kosten des Ersatzst\u00fccks einschlie\u00dflich des Versandes sowie die angemessenen Kosten f\u00fcr den Aus- und Einbau.\n\n<strong>\u00a7 13 Sonstige Haftung und Haftungsausschluss<\/strong>\n\n<ol>\n<li>Bei vom Auftragnehmer schuldhaft verursachten Sachsch\u00e4den au\u00dferhalb der M\u00e4ngelhaftung haftet der Auftragnehmer. Bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit ist die Haftung begrenzt dem Grund und der H\u00f6he nach entsprechend den Bedingungen und dem Betrag einer abgeschlossenen oder abzuschlie\u00dfenden Haftpflichtversicherung. Wurde keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, so beschr\u00e4nkt sich die Haftung bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit auf den Betrag des Entgeltes f\u00fcr die Reparatur.<\/li>\n<li>\u00dcber diese Bestimmungen hinaus werden Sch\u00e4den, auch mittelbare Sch\u00e4den, gleich welcher Art und gleichg\u00fcltig, aus welchem Rechtsgrund sie geltend gemacht werden, vom Auftragnehmer nur ersetzt bei grobem Verschulden, bei der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gef\u00e4hrdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens, bei M\u00e4ngeln, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit der Auftragnehmer garantiert hat, in den F\u00e4llen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern am Auftragsgegenstand f\u00fcr Personensch\u00e4den oder Sachsch\u00e4den an privat genutzten Gegenst\u00e4nden gehaftet wird, beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdr\u00fccklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Auftraggeber gegen Sch\u00e4den, die nicht am Auftragsgegenstand selbst entstanden sind, abzusichern. Im<\/li>\n<\/ol>\n\n\u00dcbrigen ist die Haftung ausgeschlossen.\n\n<blockquote>\n<em>AGB Stand Oktober 2014<\/em>\n<\/blockquote>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Allgemeines Diese Bedingungen gelten f\u00fcr Montage-. Inspektions-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an den von CharterLift\u00a0vertriebenen Produkten und deren Teilen durch CharterLift. Vertrags\u00e4nderungen und Nebenabreden sowie entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Best\u00e4tigung durch den Auftragnehmer. 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